Rettungsdienst und Krankentransport
In Rheinland-Pfalz beträgt die Hilfsfrist im Notfall 15 Minuten, für den nicht zeitgebundenen Krankentransport 40 Minuten.
Rechtliche Grundlagen für die Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz bilden das Rettungsdienstgesetz sowie der Landesrettungsdienstplan. In Rheinland-Pfalz existieren zur Zeit acht Rettungsdienstbereiche.
NOTRUF 112
Im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern bildet die Integrierte Leitstelle den Meldekopf für alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen.
Die Notfallrettung und die medizinische Versorgung im Notfall gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Rettungskräfte des ASB. Sobald der Notruf bei der Integrierten Leitstelle eingegangen ist, fahren die Rettungsassistenten zum Einsatz und beginnen unmittelbar mit der Versorgung der verunglückten Menschen.
Notärzte und Rettungsmitarbeiter übernehmen dabei die schnellstmögliche und qualifizierte Hilfe für akut Verletzte oder Erkrankte. Sie sorgen für die Transportfähigkeit und begleiten den Patienten in die nächste geeignete und aufnahmebereite Klinik.
Den Leitstellen sind die einzelnen Rettungswachen so zugeordnet, dass bei Notfalltransporten jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb von 15 Minuten erreicht werden kann.
Folgende Rettungsmittel werden eingesetzt:
- Intensivtransportwagen (ITW)
- Rettungstransportwagen (RTW)
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
- Krankentransportwagen (KTW)
Geprüfte Qualität im Rettungsdienst mit Zertifikat: Der TÜV Rheinland bescheinigt dem ASB Kaiserslautern ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015.
Berliner Straße 30
67659 Kaiserslautern