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Sozialstation
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, sind viele Familien zunächst ratlos: Was kommt auf uns zu? Was müssen wir beachten? Wie pflegen wir richtig? Bei all diesen Fragen ist die ASB-Sozialstation der richtige Ansprechpartner. Sie berät die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Gemeinsam wird zunächst der persönliche Pflegebedarf geklärt. Die Planung und Durchführung der häuslichen Pflege übernimmt dann auf Wunsch die ASB-Sozialstation.
Grundpflege Häusliche Pflegeleistungen - Pflegeversicherung
Unser Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige, die Anspruch auf Leistungen nach der Pflegeversicherung (SGB XI) haben, und ihre Angehörigen. Unter Grundpflege versteht man die Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Darüber hinaus unterstützt unser Pflegedienst im Haushalt, z. B. beim Wäsche waschen, Geschirr spülen oder Kochen. Alle Leistungen werden mit den Angehörigen abgesprochen und in einem schriftlichen Pflegevertrag festgelegt. Darin steht auch, welche Kosten anfallen und welchen Anteil davon die Pflegekasse übernimmt. Gemeinsam mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen legen die Pflegekräfte die Termine und den Umfang der Leistungen fest. Beides richtet sich nach dem individuellen Bedarf an Pflege und dem gewohnten Tagesablauf.
Häusliche Krankenpflege
Ergänzend zur ärztlichen Behandlung bieten wir Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) an. Sie beinhaltet zum Beispiel die Versorgung von Wunden, den Wechsel von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder andere vom Arzt verordnete medizinisch notwendige Maßnahmen. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt hat. Bei der Antragstellung ist der ASB gerne behilflich.
Verhinderungspflege
Wenn die Angehörigen für einen begrenzten Zeitraum selbst nicht pflegen können, übernimmt die ASB-Sozialstation im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung der Patienten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diesen Ersatz, jedoch für längstens vier Wochen je Kalendervierteljahr. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause schon seit mindestens sechs Monaten geleistet wird. Die Kosten für die Verhinderungspflege dürfen einen Betrag von 2.418,00 EURO im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Unterstützung im Haushalt
Die tägliche Hausarbeit ist für viele alte Menschen zu schwer und kann sogar zu gefährlichen Situationen führen. Die ASB-Sozialstation bietet praktische Hilfen beim Putzen und Waschen, beim Einkaufen oder bei kleineren handwerklichen Reparaturen. Die Arbeiten erledigen vielerorts engagierte Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst, die von Fachkräften angeleitet und unterstützt werden. Sie helfen beispielsweise auch beim Aufhängen der Gardinen oder bei der Gartenarbeit und begleiten alte Menschen, die sich alleine unsicher fühlen, auf Spaziergängen oder zum Einkaufen.
Pflegedienstleitung
Berliner Straße 30
67659 Kaiserslautern